Der Eichenprozessionsspinner, eine haarige Gefahr!
Der Eichenprozessionsspinner breitet sich in der Samtgemeinde Ostheide und somit auch in Wendisch Evern massiv aus und stellet eine Gesundheitsgefährdung für Mensch aber auch Tiere dar.
Die Gefährdung besteht durch den Kontakt mit den sogenannten Brennhaaren der Raupe. Sie haben Widerhaken und enthalten in ihrem Hohlraum ein Gift, das Thaumetopein. Eine Raupe hat etwa 600.000 solcher Haare (vrgl.: ein Mensch hat bis zu 150.000 Haare). Die Haare brechen ab und bohren sich durch Haut und Schleimhäute (Mund, Nase, Bronchialsystem) sowie Bindehäute (sie können sogar in den Glaskörper des Auges geraten). An der Haut kommt es zur Quaddelbildung und einem langanhaltenden und extrem juckenden Ausschlag.
In den Atemwegen führen die Haare ebenfalls zu einer entzündlichen Reaktion, die ähnlich einer allergischen Reaktion mit Husten und Atemnot verläuft. Es gibt auch Allgemeinsymptome wie Schwindel und Übelkeit.
Der Kontakt muss nicht durch die Berührung der Raupen zustande kommen, es reicht auch ein Windstoß in der Nähe eines befallenen Baumes, Rasenmähen in der Nähe eines solchen Baumes oder das Entkleiden nach einem Spaziergang, bei dem man in unmittelbarer Nähe von befallenen Bäumen war.
Die Raupen verpuppen sich im Juni. Im Juli verlassenen die erwachsenen Falter die Gespinstnester bzw. Kokons. Diese sehen Bienenwaben ähnlich.
Die Haare sind bis zu 12 Jahre wirksam bzw. schädlich.
In der sichtbaren Nähe eines befallenen Baumes darf keine Wäsche draußen getrocknet werden, da sich die Härchen in den Wäschestücken befinden und auf der Haut getragen dort Symptome verursachen.
Es müssen unbedingt spezialisierte Firmen mit der Entfernung der Nester beauftragt werden. Wichtig ist, dass bei der Entfernung der Nester auch das Laub des Baumes mitbehandelt wird, weil sonst damit zu rechnen ist, dass sich weitere Nester in der Baumkrone befinden.
Im Winterhalbjahr kann durch die entsprechend spezialisierten Firmen eindeutig festgestellt werden, ob sich noch weitere Gespinste in der Baumkrone befinden.
Eine gesetzliche Meldepflicht besteht nicht. Der Landkreis und die Samtgemeinde sind nur für Maßnahmen im öffentlichen Bereich zuständig. In der Regel findet eine Bekämpfung nur an sensiblen Stellen, wie z.B. Schulen, Kindereinrichtungen oder stark frequentierten Orten statt.
Auf Privatgrundstücken ist Eigenverantwortung angesagt.
Rechtsgrundlage zur Bekämpfung des ESP bildet das Niedersächsische Gesetzt über öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Ich stehe seit einigen Jahren mit allen beteiligten Behörden im Kontakt, da diese an einer gemeinsamen Strategie arbeiten müssen, um Lösungen zum Schutz der Bürger, für das urbane Grün und den Erhalt der Eichenwälder anzubieten.
Gudrun B. Teickner