Rahmenbedingungen

Träger der Einrichtung

Gemeinde Wendisch Evern
Birkenweg 2
21403 Wendisch Evern
Tel.: 04131 / 51775
Sprechzeit: Mo von 18.00 – 19.00 Uhr

Die Benutzungs- und Gebührensatzung liegen in einem gesonderten Merkblatt vor.

Lage der Einrichtung

In der Ortsmitte, angrenzend an die Krippe, das Schulgelände und die Mehrzweckhalle, befindet sich der Kindergarten. Durch die Lage, in waldreicher Umgebung, ergeben sich zahlreiche Erkundungsmöglichkeiten in der Natur. Eine große Gartenanlage mit Rasenflächen, Obstbäumen und Büschen, ist dem Gebäude angegliedert.

Anzahl und Größe der Gruppen

Unser Kindergarten teilt sich in zwei Gruppen mit insgesamt 25 Kindern auf. Beide Gruppen sind altersgemischt, d. h. in beiden Gruppen werden Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung betreut und gefördert.

Aufnahmeverfahren

Es kann nur die Anzahl an Plätzen für Neuzugänge zur Verfügung gestellt werden, für die unter Berücksichtigung der Abgänge freie Plätze vorhanden sind.

Bei überzähligen Voranmeldungen wird über die Platzvergabe nach sozialen Kriterien entschieden. Weitere Kriterien sind das Alter sowie das Voranmeldungsdatum des Kindes. Die Eltern der Kinder, deren Personalien mit einer Voranmeldung aufgenommen wurden und zum 01. August mindestens das 3. Lebensjahr vollendet haben, werden rechtzeitig benachrichtigt, um die Aufnahme mit einer verbindlichen Anmeldung zu gewährleisten. Kinder, die das 5. Lebensjahr bis zum 31. Dezember vollendet haben, werden vorrangig aufgenommen, um deren Sozialisationsprozess vor Beginn der Schulzeit zu fördern und zu sichern.

Schnuppertage

Für die meisten Kinder bedeutet der Besuch des Kindergartens das „erste-sich-los-lösen“ von den engsten Bezugspersonen. Sowohl Kindern als auch Eltern bereitet dieser erste Schritt oftmals Sorgen und Ängste: was kommt da auf mich (uns) zu; wie erlebt mein Kind die Trennung, wie werde ich als Mutter/Vater von meinem Kind erlebt, wenn ich es „allein“ in dieser neuen, fremden Welt zurücklasse?
Gedankengänge und Befürchtungen, die wir Mitarbeiter/innen mit Beginn eines neuen Kindergartenjahres immer wieder mitgeteilt bekommen.
In diesem Zusammenhang sei uns der Rat erlaubt: Lassen Sie Ihr Kind los, um ihm die Möglichkeit zu geben, für spannende, neue Lebenserfahrungen offen zu sein.

Wir bieten Ihnen und Ihrem Kind 3 Schnupper- bzw. Besuchstage in unserem Kindergarten an. So haben Sie die Gelegenheit beim 1. Besuchstag Ihr Kind, sich selbst, die Gruppe, die Mitarbeiter/innen und das Miteinander kennen zu lernen und sich langsam auf die Gegebenheiten einzustellen. Der Besuchszeitraum richtet sich nach Verfassung und Bedürfnis Ihres Kindes, wir können hier nur Empfehlungen geben.

Während des 2. Besuches sollte sich die Mutter/der Vater nach der Hälfte der anwesenden Zeit vom Kind verabschieden und es in unsere Obhut geben. Über den eventuellen Kummer ihres Sprösslings werden wir und nicht zuletzt die Kinder hinweghelfen. Unsere Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass unsere Neuankömmlinge zu allermeist so vereinnahmt, beansprucht und begeistert von den neuen Eindrücken sind, dass kaum Zeit zum Trauern bleibt.

Der 3. Schnupperbesuch sollte dem eines normalen Kindergartenalltags gleichkommen. Wünschenswert wäre eine Verabschiedung der Mutter/Vater (Bezugsperson) vor dem Gruppeneingang und der Aufenthalt Ihres Kindes für einen längeren Zeitraum (2-3 Stunden) in der Gruppe.  

Impressum: Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes: Gemeinde Wendisch Evern · Birkenweg 2 · 21403 Wendisch Evern · Tel. 04131 51775

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