Schulschließung
25.01.2021 von Martin Leupold
Auf dieser Seite werden wir Sie mit allen notwendigen Informationen versorgen, die die Maßnahmen aufgrund des Coronavirus' betreffen. Bitte schauen Sie in regelmäßigen Abständen vorbei, um die aktuellen Informationen zu erhalten.
Im Folgenden finden Sie Antworten auf Fragen, die bereits an uns herangetragen wurden. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns!
Schulstart im Jahr 2021
Das Kalenderjahr 2021 beginnt mit einigen Einschränkungen im Schulbetrieb, die sich auf die Mitteilungen aus dem Kultusministerium vom 05.01.2021, bzw. 20.01.2021 beziehen. Die unmittelbaren Veränderungen im Schulbetrieb für die Zeit vom 11.01.2021 bis nunmehr 14.02.2021 sind:
- Zwischen dem 11.01.2021 und dem 15.01.2021 findet Schule im Szenario C statt (Dazu Notbetreuung (siehe unten))
- Zwischen dem 18.01.2021 und dem 14.02.2021 findet Schule im Szenario B statt (Dazu Notbetreuung (siehe unten))
- Eltern können formlos oder mit Hilfe des Antragsformulars selbst bestimmen, ob ihr Kind in das Szenario C wechselt. Bitte bedenken Sie, dass dies eine einmalige Entscheidung ist, ein Zurückwechseln ist nicht möglich!
- In der gesamten Schule muss dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese wird erst dann abgesetzt, wenn die Kinder an ihrem Platz sind.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Linkliste unten, per E-Mail aus der Schule oder aber über diese Internetseite. Bitte besuchen Sie sie regelmäßig!!
Sollten Sie einen Platz in der Notbetreuung benötigen, kontaktieren Sie uns zeitnah über die E-Mail-Adresse notbetreuung@grundschule.wendischevern.de.
Anordnung zur Absonderung in häusliche Quarantäne
Mit Anordnung vom 03.11.2020, 17.40 Uhr, wurden alle Schülerinnen und Schüler der Grundschule Wendisch Evern sowie das gesamte Kollegium der Grundschule Wendisch Evern angewiesen, sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Das Gesundheitsamt hatte diese Entscheidung getroffen, nachdem in der Schule vier Schülerinnen und Schüler positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Zu dem Zeitpunkt gab es auch noch innerhalb des Kollegiums zwei Verdachtsfälle, von denen sich einer glücklicherweise nicht bestätigt hat. Die Anordnung gilt bis zum 13.11.2020.
Die Elternschaft wurde am 03.11.2020, um ca. 20.30 Uhr, über die Maßnahmen informiert. Gleichzeitig erhielt sie die Anordnung mit den genauen Quarantäneanweisungen des Gesundheitsamtes. Das Kollegium arbeitet nun fieberhaft daran, das sogenannte "Lernen zu Hause" für die Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen.
Im Zeitalter der Digitalisierung besteht unter anderem die Möglichkeit, eine Lernplattform zu nutzen, deren Anlaufen sich in Niedersachsen allerdings als schwierig erweist, nachdem die Bemühungen des Landes, eine solche Plattform anzubieten, vom Corona-Virus und den daraus resultierenden Problemen überrascht wurden.
Die Schulleitung informiert über diese Seite kontinuierleich weiter und bittet gleichzeitg noch einmal um Verständnis dafür, dass Informationen in dieser für uns alle ungewohnten Situationen mitunter kurzfristig übermittelt werden. Bitte überprüfen Sie regelmäßig diese Seite auf neue Informationen (schulschliessung.grundschule.wendischevern.de) und gucken Sie ebenfalls nach E-Mails.
Häufig gestellte Fragen zur Anordnung zur Absonderung in häusliche Quarantäne
Mein Kind, das in häuslicher Quarantäne ist, hat noch Geschwisterkinder, die in eine andere Schule gehen. Dürfen sie in die Schule?
Das Gesundheitsamt hat in seiner Anordnung verfügt, dass das Kind in häuslicher Quarantäne ist, das bei uns an der Schule ist. Darüber hinaus wird ein weiteres Elternteil als Betreuung und Aufsicht mit in Quarantäne gestellt. Alle weiteren Familienmitglieder sind davon nicht betroffen. Insofern geht ihr anderes Kind ganz normal zur Schule.
Darf die mit in Quarantäne gestellte Betreuungsperson innerhalb des Zeitraumes der Quarantäne wechseln?
Ziel der Maßnahme ist es, dass auf der einen Seite das Kind betreut ist und einen Ansprechpartner hat und darüber hinaus die Infektionskette an dieser Stelle unterbrochen wird. Deshalb darf die Betreuungsperson nicht wechseln. Auch unterliegt sie den gleichen Bestimmungen wie das Kind selbst.
Das Gesundheitsamt teilt mit, dass ich mein Kind verdachtsunabhängig testen lassen kann. Der Kinderarzt lehnt das ab. Was nun?
Das Gesundheitsamt weist noch einmal darauf hin, dass die Möglichkeit zwar über das entsprechende Bürgertelefon besteht, jedoch sind die Tests derjenigen Personen, die keine Symptome zeigen, durchweg negativ. Sie haben darüber hinaus überhaupt keinen Einfluss auf die Dauer der verfügten Quarantäne. Selbst bei negativer Testung bleibt die Quarantäne bis zum Ende der angewiesenen Dauer bestehen. Als letztes ist das Gesundheitssystem zur Zeit so dermaßen stark gefordert, dass unnötige Tests nicht durchgeführt werden sollten.
Muss immer ein Elternteil mit in Quarantäne, wenn mein Kind in Quarantäne muss?
Zur Zeit ist es so geregelt, dass zu einem Kind bis 12 Jahren, auch immer eine Bezugsperson mit in Quarantäne geschickt wird. Dadurch wird sichergestellt, dass das Kind betreut ist. Zur Zeit ist nicht geplant, diese Maßnahme anzupassen. Allerdings gibt auch das Gesundheitsamt zu bedenken, dass die Bedingungen einer steten Dynamik unterliegen und dies auch kurzfristig zu einer Änderung der Maßnahmen führen kann.
Gibt es konkrete Tipps für Arbeitgeber, wie die Quarantäneentschädigung beantragt werden kann?
Die Entschädigung für den Arbeitgeber kann nach einer Anordnung einer Hygienemaßnahme beantragt werden. Das Gesundheitsamt Lüneburg hat speziell für diese Fälle einen Mitarbeiter bestimmt, der dazu Fragen beantworten kann. Bei Bedarf melden Sie sich bitte bei uns in der Schule, wir vermitteln die Durchwahl des Mitarbeiters weiter.
Notbetreuung (nur für Szenario B)
Es gibt für eine Notbetreuung eine Ausnahme der Unterrichtsuntersagung. Das heißt, dass die Schulen für eine Notbetreuung von Kindern zuständig sind.
Die Notbetreuung findet ausschließlich für Kinder der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 in kleinen Gruppen mit bis zu 16 Kindern statt. Täglich in der Zeit von 08.00 bis 13.00 Uhr. Sie ist auf ein notwendiges Maß zu begrenzen und dient ausschließlich dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Dies sind:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen und pflegerischen Bereich
- Beschäfitge im Bereich der Polizei, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes und der Feuerwehr
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche
Abgesehen davon, dass von dieser Verfügung die Betreuung in besonderen Härtefällen ausgenommen ist, hat die Landesregierung inzwischen auch entschieden, dass Kinder inzwischen auch dann in der Notbetreuung aufgenommen werden können, wenn lediglich ein Elternteil zu einer der oben aufgeführten Personengruppen zählt!
Um die Maßnahme sinnvoll umzusetzen, bitten wir Sie darum, uns bei ihrer Umsetzung zu unterstützen. Wenn Sie meinen, dass Sie zu einer der oben genannten Gruppen gehören oder dass Sie dringend auf unsere Betreuung angewiesen sind, melden Sie sich bitte bei uns per E-Mail (notbetreuung@grundschule.wendischevern.de).
Mit Wiederbeginn des Präsenzunterrichts der 1. Klasse, ist die Grundschule Wendisch Evern an ihre Platzgrenze gestoßen. Daher hat die Gemeinde Wendisch Evern sich bereit erklärt, mit einem Raum auszuhelfen. Ab Montag, den 15.06.2020, findet die Notbetreuung deshalb in einem Raum in der Mehrzweckhalle statt.
Unterrichtsinhalte
Wir wissen, dass Sie sich als Eltern um das schulische Vorankommen Ihres Kindes oder Ihrer Kinder Gedanken machen. Bereits mehrere Eltern haben sich besorgt dazu geäußert, dass sie Bedenken haben, weil Unterricht versäumt wird. Wir wurden gebeten, Unterrichtsinhalte zur Verfügung zu stellen, damit die Kinder in Eigenarbeit lernen können.
Das Kollegium der Grundschule Wendisch Evern hatte sich bereits am Montag, den 16.03.2020, zusammengefunden und für jede Klasse für zumindest die Hauptfächer Materialien zusammengestellt, die Sie über die Elternvertreter der jeweiligen Klasse bekommen konnten.
Ab dem 20.04.2020 wird das "Lernen zu Hause" noch ausgebaut. Nachdem sich die Kolleginnen und Kollegen mit allen Schülerinnen und Schülern zunächst in Verbindung gesetzt haben, um die neuen Inhalte vorzubesprechen, erhalten Sie als Eltern wieder über die Elternvertreter ein neues Materialpaket für Ihre Kinder. Dieses Paket steht ab Donnerstag, den 24.04.2020 für Sie zur Abholung bereit.
Genauere Informationen zum weiteren Vorgehen entnehmen Sie bitte auch den Links unten in der Liste!
Seit dem Ende der Osterferien ist ein Online-Portal für alle Kinder und Eltern der Grundschule Wendisch Evern eingerichtet. Dort sind Unterrichtsmaterialien hinterlegt, Lernvideos oder weitere Hilfsangebote für Kinder und Eltern. Dieses Portal erreichen Sie von der Startseite aus oder hier. Zum Login benötigen Sie Zugangsdaten, die Ihnen die Klassenlehrerinnen und -lehrer zur Verfügung stellen.
Mit Beginn der Schule nach den Herbstferien 2020, sind die Vorkehrungen zum Unterrichten mit der Niedersächsischen Bildungscloud (NBC) weitgehend abgeschlossen. Diese netzbasierte Lösung erreichen Sie unter www.niedersachsen.cloud. Die Zugangsdaten zur Cloud für Ihr Kind erhalten Sie von der Schule. Nach der Registrierung durch Sie, kann sich Ihr Kind für das Herunterladen von Unterrichtsmaterialien oder die Teilnahme an Videokonferenzen dort anmelden.
Tipps für die Teilnahme an einer Videokonferenz
In den vergangenen Tagen, Wochen und Monaten haben wir Erfahrungen zusammengetragen, die eine gewinnbringende Teilnahme an Videokonferenzen beeinflussen. Wir wissen, dass eine gute Verbindung von vielen Faktoren abhängt, weshalb wir sicher sind, dass die Liste noch nicht vollständig ist und auch bleiben wird... Bitte helfen Sie uns, unseren Unterricht über die NBC zu optimieren und melden Sie uns zurück, wenn Sie noch etwas zu der Liste beitragen können!
Positiv wirkt sich aus:
- kabelgebundene Verbindung zum Internet
- geringe Entfernung zum WLAN-Router
- Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox
- Nutzung von Laptop und PC
Negativ wirkt sich aus:
- Weite Strecken zwischen WLAN-Router und Endgerät
- Nutzung von Microsoft Internet Explorer, Microsoft Edge oder Apple Safari
- Nutzung von Handy oder Tablet
- Übersteuerung des Mikrofons
Neubeginn des Präsenzunterrichts im Mai 2020
Auch mit der neuen Verfügung, die ab dem 19.04.2020 gilt, ist jegliche Form des Präsenzunterrichts untersagt. Jedoch planen bereits jetzt die Kolleginnen und Kollegen aller Schulen Unterrichtsmaterialien so aufzubereiten, dass die Kinder Zuhause lernen können. Geplant sind Materialien, die die Kinder wieder von uns bekommen. Dazu zählen Arbeitsblätter ebenso wie die Arbeitshefte, Hefte und Bücher. Diese bilden in erster Linie die festen Grundlage. Darüber hinaus plant das Kollegium der Schule, auf der Internetseite der Grundschule Wendisch Evern je Klasse Informationen speziell zu allen zu bearbeitenden Themen anzubieten. Diese Seiten befinden sich im Aufbau.
Ab dem 04.05. wird zunächst wieder Präsenzunterricht in der 4. Klasse stattfinden. Die möglichen Präsenzzeitmodelle, können Sie bereits dem unten stehenden "Leitfaden für Eltern sowie Schülerinnen und Schülerzum "Lernen zu Hause"" entnehmen. Das Kollegium berät sich darüber, welches Modell für unsere Situation am ehesten in Frage kommt. Klar ist bereits jetzt, dass die Schülerinnen und Schüler umschichtig unterrichtet werden. Die vierte Klasse wird zunächst in zwei Gruppen eingeteilt. Die Kinder kommen dann ausschließlich in diesen Gruppen zur Schule. Sie werden nicht an jedem Tag der Arbeitswoche beschult. Wenn sie nicht in der Schule sind, arbeiten sie Zuhause an ihren Materialien.
Bis zum 15.06.2020 sind nun alle Kinder der Grundschule Wendisch Evern wieder im Präsenzunterricht. Die Informationen, wann welches Kind zu Hause lernt oder in der Schule, erhalten Sie bei uns.
Hygieneregeln
Mit Beginn des Präsenzunterrichts am 04.05.2020, gelten in der Schule besondere Regeln. Diese beziehen sich auf die Hygiene. Im neu aufgelegten Hygieneplan COVID-19, sind diese Regeln genau aufgeführt und müssen dringend von allen Mitgliedern der Schulgemeinde eingehalten werden.
In Kürze die wichtigsten Regeln:
- Händewaschen (beim erstmaligen Betreten des Schulgebäudes/Klassenzimmers, vor dem Essen, nach dem Toiletten-Gang, nach dem Husten oder Niesen)
- Abstandhalten (mindestens 1,50 m Abstand zu allen Personen halten, immer und überall im Gebäude; um die Abstandsregeln besser einhalten zu können, haben wir in der Schule Markierungen auf dem Boden angebracht und alle Möbel mit Abstand aufgestellt (siehe Fotos))
- keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln
- Husten- und Niesetikette (Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.)
- Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute, berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
- Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien oder Stifte sollen nicht mit anderen Personen geteilt werden.
- Bei Krankheitsanzeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
- Mundnasenschutz oder vergleichbare textile Barrieren sind im Schulbetrieb, jedoch nicht während des Unterrichts, empfohlen. Eltern, die die Schule nur in dringenden Notfällen betreten sollen, müssen einen Mundschutz tragen.
- Händewaschen ist der Benutzung von Desinfektionsmitteln vorzuziehen. Händedesinfektion ist generell nur als Ausnahme und nicht als Regelfall zu praktizieren! Übermäßige Nutzung von Desinfektionsmitteln fördert die Resistenzen von sogenannten Krankenhausekeimen. Darüber hinaus sollte es medizinischen Bereichen vorbehalten bleiben.
Schule im Schuljahr 2020/2021
Das Schuljahr 2020/2021 beginnt zunächst nach dem Szenario A, wie es von der Niedersächsischen Landesschulbehörde skiziert wurde. Hauptmerkmale sind, dass alle Kinder einer Lerngruppe gemeinsam unterrichtet werden. Innerhalb einer Klasse und darüber hinaus innerhalb einer Kohorte (hier bei uns sind die 1. und die 2. Klasse und die 3. und die 4. Klasse zu einer Kohorte zusammengefasst) können die Mindestabstände untereinander unterschritten werden. In den Pausen sind jeweils immer nur die Kinder einer Kohorte auf einem Schulhofgelände.
Sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen und darüber hinaus bei den Toilettengängen, müssen alle Kinder Schutzmasken tragen. Mit Beginn des neuen Schuljahres ist das eine Pflicht und ist nicht mehr als Option zu sehen.
Weiterhin bitten wir darum, dass die Eltern die Schule möglichst nur in Ausnahmesituationen betreten. Dann auch nur mit entsprechender Schutzmaske.
Beschränkung sozialer Kontakte
In der Linkliste unten tauchen bereits mehrfach Regelungen zur Beschränkung sozialer Kontakte auf. Im Namen der Kinder weisen wir darauf hin, dass diese Erlasse und oder Allgemeinverfügungen unbedingt einzuhalten sind. Auch wenn viele vermeintlich verifizierte Informationen über den Verlauf und oder die Ansteckungswege des Coronavirus' insbesondere in den (neuen) sozialen Medien kursieren, die das Coronavirus und seine Auswirkungen verharmlosen oder verharmlosend darstellen, müssen wir den Kindern vorleben, dass alle Gesellschaftsmitglieder eine soziale Verantwortung tragen. Besprechen Sie deshalb unbedingt mit Ihren Kindern richtige Verhaltensweisen. Auf den unten angegebenen Seiten finden Sie Informationen und auch Anweisungen zum richtigen Verhalten im privaten und oder öffentlichen Raum.
LernRäume
Das Kultusministerium hat einer Initiative der Kirchen Niedersachsens angeschlossen und will gemeinsam mit außerschulischen Partnern ein Angebot für Kinder anbieten, das diese in den Sommerferien nutzen können. Hierzu finden Sie auf der folgenden Seite Informationen.
Angebote für Kinder und Jugendliche aus Wendisch Evern:
- Angebot der Paul-Gerhardt-Gemeinde (außerhalb der Ferien) und für die Zeit der Ferien
- Angebot der St. Stephanus-Gemeinde (für Jugendliche)
Weiterführende Links - chronologisch sortiert
- Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2: Landesweiter Unterrichtsausfall und Kitaschließungen angeordnet – Notbetreuung für Beschäftigte der öffentlichen Daseinsvorsorge
- Pressemitteilungen des Landkreises Lüneburg, unter anderem des Gesundheitsamtes
- Informationen für die unter Quarantäne gestellten Personen sowie deren Angehörige
- Allgemeinverfügung zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich
- Allgmeinverfügung zur Einschränkung des Zutrittes von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen etc.
- Appell zum Befolgen der Allgemeinverfügungen (21.03.2020)
- Informationen Rund um die Schulschließungen auf der Seite der NIedersächsischen Landesschulebehörde (21.03.2020)
- Einschränkung des Personennahverkehrs (21.03.2020)
- Erlasse und Allgemeinverfügungen zu den Maßnahmen der Landesregierung Niedersachsen (23.03.2020)
- Bekanntmachung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie (23.03.2020)
- Aktualisierte Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakt (03.04.2020)
- Korrektur der tags zuvor veröffentlichen aktualisierten Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte (04.04.2020)
- Stellungnahme der Leopoldina zum weiteren Vorgehen (Zum Thema Schulschließung insbesondere ab Seite 13) (13.04.2020)
- Geplante schrittweise Wiedereröffnung der Schulen ab dem 20.04.2020 (16.04.2020)
- Leitfaden für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler zum "Lernen zu Hause" (16.04.2020)
- Rundverfügung zum Schutz vor Neuinfektionen (21.04.2020)
- Allgemeinverfügung zur andauernden Schließung der Schulen, jedoch Einlass für die vierten Klassen (24.04.2020)
- Hygieneplan COVID-19 der Schulen der Samtgemeinde Ostheide, hier speziell der Grundschule Wendisch Evern (01.05.2020)
- Rundverfügung zur Regelung des Präsenzunterrichts ab dem 18.05.2020 für die 3. Klasse (09.05.2020)
- Rundverfügung zur Anwendung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus (11.06.2020)
- Begleittext zur Veröffentlichung der Vorschläge und Hinweise für die Umsetzung von Einschulungs- und Begrüßungsfeiern sowie feierlichen Zeugnisübergaben (22.06.2020)
- Aktuelle Antworten auf häufig gestellte Fragen auf der Seite von Niedersachsen (22.06.2020)
- Allgemeinde Informationen zu LernRäumen (06.07.2020)
- Elternbrief zu LernRäumen (06.07.2020)
- Aktualisierter Rahmen-Hygieneplan für das Land Niedersachsen (05.08.2020)
- Aktuelle Informationen auf den Seiten der Niedersächsischen Landesschulbehörde (05.08.2020)
- Aktualisierter Rahmen-Hygieneplan für das Land Niedersachsen (23.08.2020)
- Erlass zu Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 1 bis 10 (08.09.2020)
- Umgang mit Krankheits- bzw. Erkältungssymptomen in Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen (08.09.2020)
- Hinweise zum Rahmenhygieneplan (11.09.2020)
- Rahmenhygieneplan 3.2 (22.10.2020)
- Elternbrief aus dem Kultusministerium (22.10.2020)
- Rundverfügung 26 zur Anwendung der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (30.10.2020)
- Leitfaden Schule in Corona-Zeiten (UPDATE vom 12.11.2020) (17.11.2020)
- Rahmenhygieneplan 4.0 (19.11.2020)
- Brief des Ministers an alle Eltern und Erziehungsberechtigten zum Thema Weihnachtsferien 2020 (26.11.2020)
- Brief des Ministers an alle Schülerinnen und Schüler zum Thema Weihnachtsferien 2020 (26.11.2020)
- Informationen rund um den Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht am 17. und 18.12.2020 (26.11.2020)
- Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht am 17. und 18.12.2020 (26.11.2020)
- Rahmenhygieneplan 4.1 (26.11.2020)
- Übersicht der Regelungen für die Schulen in Niedersachsen ab 01.12.2020 (26.11.2020)
- Rundverfügung 29 zur Anwendung der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (30.11.2020)
- Beschluss der Bundeskanzlerin sowie der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder über weitere Maßnahmen ab 14.12.2020 (13.12.2020)
- Kultusminister Tonne zur Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vor Weihnachten im Bildungsbereich (13.12.2020)
- Brief an die Eltern zum Jahresausklang 2020 und mit den ersten Prognosen für das kommende Kalenderjahr (15.12.2020)
- Brief an die Schülerinnen und Schüler zum Jahresausklang 2020 und mit den ersten Prognosen für das kommende Kalenderjahr (15.12.2020)
- Brief an die Eltern zum Jahresbeginn 2021 mit der Beschreibung des weiteren Vorgehens ab 11.01.2021 (05.01.2021)
- Brief an die Schülerinnen und Schüler zum Jahresbeginn 2021 mit der Beschreibung des weiteren Vorgehens ab 11.01.2021 (05.01.2021)
- Rundverfügung 01-2021 zur Anwendung der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (08.01.2021)
- Rahmenhygieneplan 4.2 (08.01.2021)
- Brief an die Eltern mit der Beschreibung des weiteren Vorgehens (20.01.2021)
- Nähere Informationen zur Befreiung von der Präsenzpflicht (20.01.2021)
- Antrag zur Befreiung von der Präsenzpflicht (20.01.2021)
- Rundverfügung 02-2021 zur Anwendung der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (23.01.2021)